Umsatzsteuerpflicht: Auch Kinder «unter 3» werden bereits «ausgebildet»

12-JAN-10

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat festgestellt, dass bereits die musikalische "Früherziehung" vom Säuglingen und Kleinkindern unter drei Jahren der "Ausbildung" dient und dass die Musikschule insoweit von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist. Die von der Musikschule angebotenen "Musikgärten" ermöglichten, förderten und erleichterten die spätere Ausbildung. Die musikalische Früherziehung von Kindern unter drei Jahren sei insbesondere geboten, weil die frühe Förderung in diesem Bereich zu einem höheren Qualitätsstandard führe, als wenn die Förderung erst später einsetze. (AZ: 7 K 97/08)